AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Produkte Arcor-Call by Call, Arcor-Internet by Call sowie Arcor-Internet by Call flatrate, bereitgestellt durch die Vodafone GmbH

1 Geltungsbereich
Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).

2 Einbeziehung von AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste
Diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten werden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) veröffentlicht und treten, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Der Kunde kann die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten darüber hinaus in den Geschäftsstellen der Vodafone-Fachhändler einsehen oder bei der Vodafone GmbH anfordern.

3 Zustandekommen des Kundenverhältnisses
Das Vertragsverhältnis kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung neu zustande und endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung.
Bei dem Tarif „Arcor-Internet by Call flatrate“ kommt das Vertragsverhältnis mit der sich an die Buchung des Tarifs durch Online-Registrierung über eine spezielle Einwahlgasse anschließenden Bestätigung seitens Vodafone zustande. Es bezieht sich nur auf die ausgehende Rufnummer (MSN) des Kunden, mit der sich der Kunde registriert hat und endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats (Monatsletzten des Registrierungsmonats).

4 Weitergabe an Dritte
Der Kunde darf die Leistungen von Vodafone nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).

5 Verantwortlichkeit für Inhalte
5.1 Soweit Vodafone dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch Vodafone, insbesondere nicht darauf hin, ob sie schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthalten.

5.2 Soweit Vodafone dem Kunden unentgeltlich das Internetportal www.01070.com zur Verfügung stellt, haftet Vodafone nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der über dieses Portal übermittelten Informationen und Inhalte Dritter. Soweit hinsichtlich der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter, zu welchen Vodafone über das Portal den Zugang zur Verfügung stellt, Vertragsverhältnisse zustande kommen, geschieht dies ausschließlich zwischen dem anderen Anbieter und dem Kunden. Vodafone übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Arcor-by Call Produkte Dezember 2009 Seite 2 von 3

6 Missbrauch
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht
missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  • das Vodafone-Netz oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
  • keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten („spam“) oder Viren zu übertragen;
  • unter Beachtung der Rechte Dritter, insb. Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte zu nutzen;
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, vor allem §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), §126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) und § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
  • keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von Vodafone schädigen können.


6.2 Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von Vodafone unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu wird der Kunde insbesondere nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.

6.3 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.1, ist Vodafone berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.

6.4 Der Kunde haftet Vodafone für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den Ziffern 6.1 und 6.2 ergebenden Pflichten entstehen und stellt Vodafone von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, dass einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

7 Vergütung
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils gültigen, im Amtsblatt veröffentlichten Preisliste ergeben.

7.2 Die Rechnungsbeträge werden in der Rechnung des Kunden, die dieser von seinem Teilnehmernetzbetreiber erhält, ausgewiesen und sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu begleichen. Bei Anschlüssen, die Vodafone bereitstellt oder für die Vodafone dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, werden die Rechnungsbeträge für die Leistung Arcor-Internet by Call von Vodafone erhoben. Die Rechnungsbeträge sind binnen sieben Tagen seit Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

7.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

7.4 Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Forderungen, sind diese schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.

7.5 Soweit aus technischen Gründen keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft Vodafone keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Gegen Forderungen von Vodafone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

8.2 Dem Kunden, der ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

9 Haftung
9.1 Vodafone haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 € je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist eine Haftung auf 10 Mio. € jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund des selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

9.2 Für Personenschäden haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziffer 9.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal 12.500 €.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Haftung auch ohne Verschulden vorsehen.

10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Vodafone kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vodafone und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Vodafone GmbH, Dezember 2009

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